Übergangswohnungen

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Semkyi Übergangs­wohnungen

Semkyi steht für Raum und Zeit.
Raum und Zeit für das Erlangen der persönlichen Stabilität.
Persönliche Stabilität im Sinne einer selbständigen Lebensgestaltung.

Angebot

  • Begleitetes Wohnen für Frauen* mit und ohne Kinder
  • Unterstützung im administrativen Bereich
  • Beratung/Begleitung in den Bereichen Eheschutz-, Strafverfahren, Besuchsrecht und Migration
  • Vernetzung mit weiteren Unterstützungsangeboten für Frauen* und Kinder
  • Partizipatives Erarbeiten einer adäquaten Tagesstruktur (interne/externe Aktivitäten, Kinderbetreuung, Haushalt)
  • Beratung/Begleitung im psycho-sozialen Bereich

Ziele

  • Empowerment/Ressourcenaktivierung
  • Selbständige und gewaltfreie Lebensgestaltung
  • Soziale, ökonomische und berufliche Integration
  • Längerfristige Ablösung der Sozialhilfe
  • Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung
  • Psycho-soziale und gesundheitliche Stabilisierung der Klientinnen und Kinder

Zielgruppe

Klientinnen des Frauenhauses St. Gallen, welche:

  • nicht mehr akut gefährdet sind
  • aufgrund ihrer Situation jedoch weiterhin Unterstützung benötigen
  • erschöpft und/oder überfordert sind mit ihrer momentanen Lebenssituation
  • wenig Kenntnisse des hiesigen Sozialsystems haben
  • isoliert wurden und wenig soziale Ressourcen, bzw. kein soziales Netz haben
  • in administrativen Belangen Unterstützung benötigen
  • in der Gestaltung des Alltags Unterstützung benötigen
  • in Bezug auf die Mutter-Kind-Beziehung Unterstützung benötigen

Kosten und Tarife

Die Monatstarife für «Wohnen und Beratung/Begleitung» werden getrennt kalkuliert und richten sich nach Anzahl Personen. Die jeweiligen Ansätze „Wohnen und Beratung/Begleitung“ werden kumuliert. Betreuungskosten von Selbstzahlerinnen werden von den Kantonen oder Gemeinden übernommen. Es kommen keine weiteren Nebenkosten wie Strom etc. hinzu. Die Zimmer sind möbliert und bezugsbereit. Eintritte, die nicht zum 1. des Monats erfolgen, werden anteilmässig verrechnet.

Kündigung

Das Angebot kann von allen beteiligten Personen (Kostenträger, Frauenhaus St. Gallen und Klientin) gegenseitig zu jedem Zeitpunkt auf 30 Tage hin gekündigt werden.

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