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SOS
Wir sind jederzeit für Sie da:
- Werden Sie in Ihrer Beziehung geschlagen, bedroht, sexuell genötigt oder kontrolliert?
- Droht er/sie, Sie umzubringen oder die Kinder zu entführen?
- Leiden auch Ihre Kinder unter der Situation?
- Werden Sie von Familienangehörigen misshandelt, bedroht, kontrolliert?
- Werden Sie zu einer Heirat gezwungen?
- Möchten Sie von zu Hause weggehen?
- Denken Sie an einen Eintritt ins Frauenhaus?
Das Frauenhaus bietet:
- Telefonische Beratung für gewaltbetroffene Frauen*, Angehörige und Fachpersonen
- Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung für Frauen* (gewaltbetroffene Männer wenden sich bitte an das nächste Männerhaus)
- Im Frauenhaus finden Sie vorübergehend Schutz und Unterkunft.
- Die Adresse des Frauenhauses ist geheim.
- Sie haben die notwendige Ruhe und Zeit, um sich über Ihre Zukunft klar zu werden.
- Fachfrauen* informieren, beraten und unterstützen Sie. Sie können aufgenommen werden, auch wenn Sie kein Gepäck dabei haben.
Sie können aufgenommen werden, auch wenn Sie Ihr Gepäck nicht dabei haben. Wenn möglich bringen Sie mit:
- Ausweispapiere wie Pass, Identitätskarten, Aufenthaltsbewilligung usw.
- Notwendige Medikamente, Krankenkassenkarte
- Persönliche Sachen
- Für Kinder: Kleider, Hausschuhe, liebstes Spielzeug, Schulsachen
Rufen Sie uns an. Wir vereinbaren einen Treffpunkt und holen Sie dort ab. Wir sind während 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar.
Notfallnummer Frauenhaus: 071 250 03 45
Angebot
Schutz und Unterkunft
Sie können zu jeder Tages- und Nachtzeit gemeinsam mit Ihren Kindern ins Frauenhaus eintreten. Wir bieten eine gut gesicherte, rollstuhlgerechte Wohnmöglichkeit für Frauen* mit oder ohne Kinder. Wohn- und Esszimmer benutzen alle Frauen* und Kinder gemeinsam. Für Kinder stehen verschiedene Spielecken und ein grosser Garten zur Verfügung.
Frauenberatung
Wir wissen, dass sich im Frauenhaus viele Fragen ergeben. Wie soll es weitergehen, wie kann ich leben, arbeiten, Geld verdienen und meine Kinder gut betreuen? Wie kann ich mich in Zukunft vor Gewalt schützen? Welche Konsequenzen ergeben sich für meinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz?
Ein Team von erfahrenen Fachmitarbeiter*innen bietet Krisenintervention an. Wir informieren, beraten und unterstützen bei der Sicherheitsplanung für die Gefährdungseinschätzung, bei rechtlichen Fragen, bei Fragen zu häuslicher Gewalt, bei allen Fragen rund um die Lebensgestaltung (Wohnen, Arbeit, Finanzen).
Wir begleiten zu Ämtern, Rechtsanwält*innen oder zur Polizei. Bei Bedarf werden die Beratungsgespräche mit einer Dolmetscherin geführt. Wir vernetzen mit der Fachstelle der Opferhilfe St. Gallen und mit anderen Beratungsangeboten für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt.
Mütter- /Kindberatung
Kinder jeden Alters sind im Frauenhaus willkommen. Ein Team von erfahrenen Fachmitarbeiter*innen unterstützt Kinder und Jugendliche in der Verarbeitung ihrer Erlebnisse.
Wir informieren, beraten und unterstützen bei Fragen rund um Erziehung, bei der Organisation von Schul- und Kindergartenbesuch, bei der Vermittlung von zusätzlichen Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche.
Wir vernetzen mit den entsprechenden Fachstellen und Beratungsangeboten für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt.
Unterstützung im Alltag des Frauenhauses
Die Haushaltleiterin sowie die Mitarbeiterinnen des Nacht- und Wochenendteams begleiten Frauen* und Kinder im Alltag während des ganzen Aufenthaltes im Frauenhaus.
Kinderbetreuung
Das Frauenhaus St. Gallen verfügt über eine interne Kinderbetreuung. Fachmitarbeiter*innen bieten Kinderbetreuung während den Beratungsgesprächen oder bei externen Terminen der Mütter an. Sie fördern Jungen und Mädchen in ihrer Entwicklung durch Spiel- und Freizeitangebote und unterstützen die Mütter im Alltag des Frauenhauses.
Aufenthaltskosten
Fehlendes Geld ist kein Hinderungsgrund für einen Eintritt ins Frauenhaus!
Die Kosten für die ersten 35 Tage Frauenhausaufenthalt und bei nachgewiesener weiterer Gefährdung werden in der Regel von den Kantonen, bzw. den Opferhilfestellen übernommen.
In Ausnahmefällen kann die Sozialhilfe der Gemeinden zuständig werden, wenn eine Frau* über kein oder wenig Einkommen verfügt. Frauen* mit geregeltem Einkommen leisten in diesen Fällen einen Beitrag an den Aufenthalt im Frauenhaus aus eigenen Mitteln.
Gerne informieren wir Sie über Details in einem Gespräch.
Telefonische Beratung
Betroffene, Angehörige oder Drittpersonen erhalten rund um die Uhr telefonische Beratung und Information. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Perspektiven, beim Umgang mit Gewaltsituationen und in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Wir vermitteln bei Bedarf an Beratungsstellen, Behörden oder an weitere Hilfsangebote.
Internetberatung
Im Aufbau
Prävention, Information und Weiterbildungen
Wir informieren zum Thema Häusliche Gewalt und bieten Weiterbildungen an:
- Wir veranstalten Informations- und Diskussionsanlässe für Schulen, öffentliche Stellen, Vereine oder andere Organisationen.
- Wir informieren über Fakten und Hintergründe Häuslicher Gewalt und über Möglichkeiten, sich aus der Gewaltspirale zu lösen.
- Wir informieren über rechtliche und polizeiliche Massnahmen sowie über weitergehende Hilfen und Unterstützungsangebote. Wir gehen auf Ihre individuellen Fragen und Bedürfnisse ein.
Links
Weiterführende Links
- DAO, Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein
- Opferhilfe SG - AR - AI
- Kinderschutzzentrum St. Gallen
- Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel St.Gallen
- Soforthilfe nach sexueller Gewalt (pdf, 59,34 KB)
- Zwangsheirat
- ARGE Integration Ostschweiz
- Wen-Do Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen
- Abteilung Chancengleichheit
- Infostelle frau+arbeit