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FRAUENHAUS ST.GALLEN
Postfach 645, 9001 St.Gallen
Telefon 071 250 03 45
Fax 071 250 02 55

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Notfallnummer
7 Tage / 24 Stunden



Spendenkonto
Stiftung Frauenhaus St.Gallen
CH79 0900 0000 9000 3398 2





Porträt

Leben im Frauenhaus
Das Frauenhaus ist ein Zufluchtsort für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mütter und Kinder wohnen zusammen in einem Zimmer. Es stehen acht Zimmer zur Verfügung. Das Haus ist eine multinationale Wohngemeinschaft, denn Frauen, Mädchen und Jungen aller Herkunftsländer und Kulturen können von häuslicher Gewalt betroffen sein. Die Bewohnerinnen übernehmen in der Regel Aufgaben im Haushalt wie Kochen, Putzen und Einkaufen. Die Mittagessen werden von den Bewohnerinnen gekocht und gemeinsam eingenommen. Die Kinder besuchen Schule und Kindergarten im Quartier.

Team
Beraterinnen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie informieren, beraten und unterstützen Frauen und Kinder während ihres Aufenthaltes im Frauenhaus.
Die Haushaltleiterin, die Sozialagogin und das Nacht- und Wochenendteam unterstützen und begleiten Frauen und Kinder im Alltag während des Tages und in der Nacht.
Alle Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstehen der Schweigepflicht.

Wertehaltungen im Frauenbereich
Jede Frau ist Expertin ihrer Lebensgeschichte. Sie trifft ihre Entscheidungen selbständig.
Wir begleiten die Frau in ihrer persönlichen Auseinandersetzung und unterstützen sie in ihrer Lebensplanung.
Wir stellen uns anwaltschaftlich auf die Seite der Frau und unterstützen sie in ihren Bedürfnissen und Interessen. Sie steht mit ihren individuellen Erfahrungen und Bedürfnissen im Zentrum unserer Überlegungen und Handlungen.

Wertehaltungen im Kinderbereich
Wir stellen die Kinder/Jugendlichen mit ihrer Geschichte, ihren Erfahrungen, ihren Bedürfnissen in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen und richten unsere Handlungen danach.
Parteilichkeit heisst, dass wir die Kinder und Jugendlichen in ihren Interessen und Bedürfnissen unterstützen und diese anwaltlich vertreten.
Die Kinder und Jugendlichen können, wenn immer möglich, selbstbestimmt an den Entscheidungsprozessen teilnehmen.
 
 

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